Das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude – Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist im Bundesgesetzblatt 2020 Teil I Nr. 37 vom 13.08.2020 (S. 1728 ff) veröffentlicht worden (s. Link) Es tritt damit am 01.11.2020 in Kraft. Dabei sind die Übergangsvorschriften der §§ 110 ff. insbesondere für die Ausstellung und die Aussteller von Energieausweisen zu beachten.
Das GEG fasst das Energieeinspargesetz (EEG) mit der Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.
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